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Oktober 2021 | ||||||||||||||||||||||||
Bei Finanzamtszahlungen auch auf die richtige Kontonummer achten | ||||||||||||||||||||||||
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Im Zuge der Reform der Finanzverwaltung und konkret bedingt durch die Zusammenlegung von Dienststellen innerhalb des Finanzamts Österreich (die zusammengelegten Dienststellen traten an Stelle der bisherigen Finanzämter) ist es auch zu Änderungen bei den Kontonummern gekommen. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft über die seit 1. Jänner 2021 jeweils gültige Kontonummer.
Die Bankverbindung (IBAN) des Finanzamts für Großbetriebe lautet übrigens AT88 0100 0000 0550 4116. Laut Information des BMF erfolgt immer noch eine große Anzahl an Zahlungen auf das alte Finanzamtskonto. Wenngleich bisher im Sinne einer Übergangsregelung eine Gutschrift auf das richtige Finanzamtskonto durch die zuständige Bank erfolgte, ist es hier mit Beginn Oktober zu Änderungen gekommen. Überweisungen an die ("falsche") alte Kontonummer bzw. auf die alte IBAN werden nunmehr von der Bank nicht mehr angenommen, sondern an den Auftraggeber rücküberwiesen. Dadurch kann es neben unnötigen Rücküberweisungen auch zu Säumniszuschlägen und Mahnspesen kommen. Die Kontrolle, ob bei Überweisungen, Überweisungsvorlagen und Daueraufträgen an die entsprechende Dienststelle des FA Österreich die aktuell gültige IBAN verwendet wird bzw. in den Buchhaltungssystemen korrekt hinterlegt ist, zahlt sich daher aus. | ||||||||||||||||||||||||
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