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Februar 2004 |
Steuerliche Änderungen bei Vermietung und Verpachtung |
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info |
:: Zeitliche Präzisierung der 25 %-Grenze bei Instandsetzungsaufwand Die RZ 6463 EStR 2000 qualifiziert einen Instandsetzungsaufwand als wesentliche Erhöhung des Nutzungswertes, die dann gegeben ist, wenn unselbstständige Gebäudeteile zu mehr als 25 % ausgetauscht werden. Laut Einkommensteuerprotokoll 2003 ist die 25 %-Grenze grundsätzlich jahresbezogen zu verstehen. Steht aber bereits vor Beginn der Sanierungsmaßnahmen das gesamte Ausmaß der geplanten Sanierung fest, hat eine mehrjährige Betrachtung zu erfolgen. Handelt es sich nach diesen Kriterien um einen Instandsetzungsaufwand, ist gemäß § 28 Abs. 2 EStG dieser gleichmäßig auf 10 Jahre verteilt abzusetzen. :: Änderung bei der Umsatzsteuer für Wärmelieferungen Bild: © webdata - Fotolia |
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