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Juni 2023 |
Investitionsfreibetrag - Öko-IFB-Verordnung final veröffentlicht |
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Der modernisierte Investitionsfreibetrag (IFB - siehe dazu auch KI 04/23) sieht einen erhöhten IFB i.H.v. 15 % für die Anschaffung bzw. Herstellung von klimafreundlichen Wirtschaftsgütern des abnutzbaren Anlagevermögens vor - nämlich dann, wenn die Investition aus dem Bereich Ökologisierung stammt. Ende Mai 2023 ist schließlich die Finalfassung der Öko-IFB-Verordnung veröffentlicht worden, welche Details zu jenen ökologischen Wirtschaftsgütern enthält, für die der höhere IFB in Anspruch genommen werden kann. Zeitlich betrachtet bezieht sich die Verordnung auf Anschaffungen bzw. Herstellungen, die nach dem 31.12.2022 erfolgen. Im Vergleich zum Begutachtungsentwurf haben sich folgende bedeutsame Änderungen in der Öko-IFB-VO ergeben:
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