Tel. : 05242.71092
Klienten-Info - Suche | Aktuell | Archiv | Suche |
Artikel empfehlen
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |
Juni 2006 |
Kurz-Info: Steuerfreiheit von Schutzimpfungen für Mitarbeiter |
Kategorien: Klienten-Info |
Bietet der Arbeitgeber verbilligte oder kostenfreie Impfungen an, so stellen diese beim Arbeitnehmer gem. § 3 Abs. 1 Z 13 EStG einen steuerfreien Vorteil aus dem Dienstverhältnis dar. Beim Arbeitgeber sind die Kosten (Betriebsarzt, Impfstoff) Betriebsausgaben. Bild: © Kurt Kleemann - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info |
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |