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Februar 2008 |
Gebührenbefreiung von Dokumenten im Zusammenhang mit der Geburt eines Kindes |
Kategorien: Klienten-Info |
Die Ausstellung von unmittelbar durch die Geburt eines Kindes veranlassten Dokumenten ist ab 1.1.2008 von Gebühren (Stempelgebühren) sowie Verwaltungsabgaben des Bundes (nicht unbedingt von Landesverwaltungsabgaben) befreit. Die Befreiung gilt für zwei Jahre ab der Geburt und umfasst Reisedokumente und sonstige Dokumente (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Geburtsbestätigung für Krankenkasse oder Finanzamt) sowie damit zusammenhängende Anträge. Reisedokumente sind gewöhnlicher Reisepass, Expresspass, Reisepass ohne Datenträger, Personalausweis sowie auch die nachträgliche Miteintragung von Kindern im Reisepass beider Elternteile. Ebenso befreit sind ausländische Schriften, welche zur Erlangung eines solchen Dokuments zum amtlichen Gebrauch vorzulegen sind. Die Verleihung oder Erstreckung der Staatsbürgerschaft ist nicht gebührenfrei und aufgrund fehlender Unmittelbarkeit ebenso wenig ein danach ausgestellter Staatsbürgerschaftsnachweis. Bild: © Tom Mc Nemar - Fotolia |
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