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März 2024 | Mittels Herabsetzungsanträgen kann man in den Genuss der seit 2024 verringerten Mindest-KöSt kommen |
Kategorien: Klienten-Info Im Zuge des Start-Up-Förderungsgesetzes wurde die Mindest-Körperschaftsteuer (KöSt) für die GmbH und die FlexCo ab 1.1.2024 von jährlich 1.750 € auf... Lesen Sie weiter... |
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