Herzlich Willkommen bei Mag. Karin Schwaiger, Steuerberaterin

Tel. : 05242.71092

Artikel zum Thema: Aussetzungszinsen

Suche


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
Juli 2023
Kein Ende bei der Erhöhung des Basiszinssatzes
Kategorien: Klienten-Info
 

Durch die jüngst von der Europäischen Zentralbank im Kampf gegen die Inflation beschlossene, erneute Erhöhung des Leitzinssatzes um 0,25 Prozentpunkte ergeben sich Anpassungen beim Basiszinssatz (nunmehr 3,38 %), welcher wiederum als mehrfacher Referenzzinssatz dient. Die entsprechenden Jahreszinssätze sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt. Sofern die genannten Zinsen einen Betrag von 50 € nicht erreichen, werden sie nicht festgesetzt.

 

Seit 21.6.2023

Bisher

Stundungszinsen

5,38 %

4,88 %

Aussetzungszinsen

5,38 %

4,88 %

Anspruchszinsen

5,38 %

4,88 %

Beschwerdezinsen

5,38 %

4,88 %

Umsatzsteuerzinsen

5,38 %

4,88 %

Bild: © Adobe Stock - Andrey Popov


Verwandte Themen:
Basiszinssatz | Stundungszinsen | Aussetzungszinsen | Anspruchszinsen | Beschwerdezinsen | Umsatzsteuerzinsen

Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen