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Artikel zum Thema: Sozialversicherung

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August 2021
Kurz-Info: Corona-Bonus für Gesundheits- und Pflegepersonal ist abgabenfrei
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info
 

Das Gesundheits- und Pflegepersonal ist und war insbesondere von der COVID-19-Krise außergewöhnlich stark betroffen. Der außerordentliche Einsatz soll nunmehr auch steuerlich belohnt werden. So wird eine Bonuszahlung, welche von den Ländern und Gemeinden an Betreuungs-, Pflege- und Reinigungspersonal im Gesundheitsbereich erfolgt, bis zu einer Höhe von 500 € steuer- und sozialversicherungsfrei behandelt. Als begünstigte Bonusempfänger (für diese außerordentliche Zuwendung) qualifizieren sich grundsätzlich Personen, die im unmittelbaren Kontakt mit Corona-Patienten stehen. Als Auszahlungszeitraum für den Corona-Bonus ist Anfang Juni bis 31. Dezember 2021 vorgesehen.

In der KI 07/21 haben wir von steuerlichen Regelungen bzgl. gedeckelter Aufwandsentschädigungen für Mitarbeiter bei Test- und Impfstraßen berichtet. Für Personal in COVID-19-Teststraßen wird diese Begünstigung bis 30. September 2021 verlängert.

Bild: © Adobe Stock - HNFOTO


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