Herzlich Willkommen bei Mag. Karin Schwaiger, Steuerberaterin

Tel. : 05242.71092

Klienten-Info - Archiv

Aktuell  | Archiv  | Suche


zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen
November 2004
Kurz-Info: Kein Verpflegungsmehraufwand für eintägige Reise
Kategorien: Klienten-Info
 

Während die an Dienstnehmer bezahlten Tagesgelder ab einer Mindestdauer der Reise von drei Stunden ohne Mindestentfernung lohnsteuerfrei sind, verweigert der Fiskus den Selbständigen die Geltendmachung des Tagesgeldes für die eintägige Reise, weil in diesem Fall laut Ansicht des UFS 19.3.2004 die Mehraufwendungen durch die Mitnahme einer Jause(!) vermieden werden können. Diese Rechtsansicht ist aber weder aus § 4(5) noch § 16 Z 9, die gleichlautend auf § 26 Z 4 EStG verweisen, ableitbar und widerspricht daher dem Gleichheitsgrundsatz.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia


Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr.

© Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen