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Dezember 2005 |
Grunderwerbsteuerbefreiung für Ersatzerwerb infolge Hochwasserkatastrophe 2005 |
Kategorien: Klienten-Info |
Laut Erlass des BMF kann das Finanzamt - bei Vorliegen folgender Voraussetzungen - von der Erhebung der Grunderwerbsteuer Abstand nehmen:
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