Tel. : 05242.71092
Klienten-Info - Archiv | Aktuell | Archiv | Suche |
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |
April 2021 |
Automatische Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni |
Kategorien: Klienten-Info |
COVID-19 bedingt ist es durch das 2. COVID-19-Steuermaßnahmengesetz zu einer Verlängerung von Abgabenstundungen bis Ende Juni 2021 gekommen. In einer BMF-Auskunft wurde nunmehr klargestellt, wie diese Erleichterung für betroffene Steuerpflichtige möglichst unbürokratisch umgesetzt wird. Dabei kann zwischen den folgenden Szenarien unterschieden werden.
Bild: © Adobe Stock - studio v-zwoelf |
Verwandte Themen: COVID-19 | Stundung | FinanzOnline | Zahlungstermin | Abgabenstundung | Coronavirus |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info |
zurück | Druck - Ansicht | Artikel empfehlen |