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Artikel zum Thema: Altersteilzeit | Aktuell | Archiv | Suche |
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Dezember 2003 | ||||||||
Anregungen und Maßnahmen vor Jahresende | ||||||||
Kategorien: Klienten-Info , Ärzte-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info | ||||||||
Steuerbefreiungen im Erbschaftsteuergesetz :: Befristete Befreiung von Sparbuchschenkungen unter Lebenden Die bereits zweimal verlängerte diesbezügliche Befreiung dürfte nun endgültig am 31. Dezember 2003 auslaufen. In unbegrenzter Höhe gilt sie für Personen der Steuerklasse I bis IV, für die Steuerklasse V besteht ein Freibetrag von € 100.000,-. Nähere Erläuterungen sind der Klienten-Info Mai 2003 zu entnehmen. Wer sich einen Widerruf der Schenkung vorzubehalten gedenkt, sollte dies im Schenkungsvertrag ausdrücklich vereinbaren, weil andernfalls eine steuerpflichtige Rückschenkung unterstellt werden könnte. Bei Vorliegen eines Widerrufsrechtes fehlt aber das Tatbestandsmerkmal des Bereicherungswillens und es liegt daher keine Schenkung vor. :: Neue unbefristete Befreiungen bei Erbschaften Neuregelung der Altersteilzeit Infolge Verschlechterung dieser Regelung sollten diesbezügliche Verträge noch mit Wirksamkeit vor dem 1. Jänner 2004 abgeschlossen werden. In diesem Fall können Männer mit 55, Frauen mit 50 Jahren in Altersteilzeit gehen, wobei die maximale Altersteilzeitdauer 6 1/2 Jahre beträgt. Investitionsbegünstigungen bis 31. Dezember 2003 :: Vorzeitige Abschreibung :: Sonderprämie :: Investitionszuwachsprämie Wertpapierdeckung per 31. Dezember 2003 :: Für Abfertigungsrückstellungen :: Pensionsrückstellungen Aufbewahrungspflicht für Bücher und Aufzeichnungen :: Grundsatz: :: Ausnahmen:
Steuerlastverschiebung bei Einnahmen-Ausgabenrechnern Durch Nutzung des Zufluss-Abfluss-Prinzips kann in der Regel eine temporäre Verlagerung der Steuerpflicht erzielt werden. Auf folgende Umstände ist allerdings zu achten: - Vorauszahlungen gem. § 19 Abs. 3 EStG (z.B. Beratungsund Vermittlungskosten, Mieten etc.) sind auf den Zeitraum der Vorauszahlung zu verteilen, sofern sie sich nicht nur auf das laufende und folgende Kalenderjahr erstrecken. Andernfalls sind sie auf den betreffenden Zeitraum zu verteilen. Steuerwirksame Zahlungen für 2003 Folgende Ausgaben müssen noch im Jahre 2003 getätigt werden, um steuerlich wirksam zu sein. :: Steuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer pro Jahr
Belegschaftsbeteiligungsstiftung:
Sonderausgaben :: In unbeschränkter Höhe :: In beschränkter Höhe (Topfsonderausgaben) :: Höchstbeträge ohne Einschleifregelung Außergewöhnliche Belastung :: Ohne Selbstbehalt :: Mit Selbstbehalt :: Unterhaltskosten :: Berufsausbildung für Kinder :: Prämienbegünstigte Zukunftsvorsorge :: Spenden an bestimmte Institutionen :: Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen :: Sponsorzahlungen :: Aus-, Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen :: Steuerbegünstigter nicht entnommener Gewinn ab 2004 Bild: © jayrb - Fotolia | ||||||||
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