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November 2005 |
Rückwirkendes Ereignis bei steuerbegünstigter Betriebsaufgabe |
Kategorien: Klienten-Info |
Im Artikel „Steuerklausel…“ (Klienten-Info 10/2005) kam es bei den diesbezüglichen Ausführungen zu einer Vermischung der Tatbestände Verlust des halben Steuersatzes (§§ 24 u. 37 EStG) und Verlust der Steuerfreistellung der stillen Reserven (§ 24 Abs. 6 EStG). Eine nachträgliche Änderung der jeweiligen Voraussetzungen für die Steuerbegünstigung stellt aber in beiden Fällen ein rückwirkendes Ereignis i. S. des § 295aBAO dar. Bild: © ruigsantos - Fotolia |
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