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Februar 2006 |
Kurz-Info: EU-Standardüberweisung ab 1. Jänner 2006 bis € 50.000,- spesenbegünstigt |
Kategorien: Klienten-Info , Gastronomie-Info , Vermieter-Info , Landwirte-Info |
Die Betragsobergrenze wurde von bisher € 12.500,- auf € 50.000,- angehoben. Bis zu diesem Betrag werden Überweisungen innerhalb der EU zum gleichen Preis wie Inlandsüberweisungen durchgeführt, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Empfehlung: Anforderung der Kontokennungsmerkmale von ausländischen Geschäftspartnern und Weiterleitung der eigenen IBAN und BIC an diese. Bild: © Markus Bormann - Fotolia |
Die veröffentlichten Beiträge sind urheberrechtlich geschützt und ohne Gewähr. © Steuerberatungskanzlei Mag. Karin Schwaiger | Klienten-Info |
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