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August 2001 |
EURO ante Portas |
Kategorien: Klienten-Info |
Terminplan für die Euro-Umstellung auf Bargeld · Ab 1. Oktober 2001 beginnt die Phase der doppelten Preisauszeichnung, um den Gewöhnungsprozess an die neue Währung zu erleichtern. Die Angabe der Preise in Euro- sowie in Schillingbeträgen ist unabhängig davon durchzuführen, ob das Rechnungswesen bereits auf Euro umgestellt worden ist oder noch in Schilling fakturiert wird, was bis 31. Dezember 2001 möglich ist. Diese Phase endet am 28. Februar 2002. Ab 1. Jänner 2002 hat der angeführte Schillingbetrag aber nur mehr informativen Charakter. · Ab 1. Jänner 2002 beginnt die doppelte Bargeldphase, welche ebenfalls am 28. Februar 2002 endet. In diesem Zeitraum kann sowohl in Schilling als auch in Euro bezahlt werden. · Ab 1. März 2002 gehört der Österreichische Schilling der Vergangenheit an. Der Euro ist einheitliches Zahlungsmittel in folgenden 12 EU-Mitgliedsstaaten: Belgien, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal und Spanien sowie in den vier Kleinstaaten: Andorra, Monaco, San Marino und Vatikan. England, Dänemark und Schweden nehmen noch nicht teil. Doppelte Preisauszeichnung Verpflichtungen Erleichterungen - Bei Registrierkassen ist lediglich die Endsumme und der Retourgeldbetrag doppelt auszuweisen. Strafbestimmungen Als Verwaltungsstrafe ist ein Geldbetrag bis S 20.000,- (EUR 1.453,46) vorgesehen. Probleme bei der Rechnungsausstellung Aus umsatzsteuerrechtlichen Gründen dürfen keinesfalls zwei Rechnungen (eine in Schilling und eine in Euro) ausgestellt werden, auch wenn sie die gleiche Rechnungsnummer tragen. Es müsste sonst nämlich die Umsatzsteuer für beide Rechnungen (Umsatzsteuer kraft Rechnungslegung) abgeführt werden. Problem bei Eingangsrechnungen - Der Vorsteuerabzug richtet sich nach dem ausgewiesenen Umsatzsteuerbetrag in jener Währung, in der bezahlt wird, wenn in der Rechnung das Entgelt und die Umsatzsteuer sowohl in Schilling als auch in Euro ausgewiesen ist. Doppelte Bargeldphase Im Zuge der Währungsumstellung wird das wohl die heißeste Phase werden. Termine des Bargeldumtausches und Vorverteilung 1. September 2001 (Samstag) Beginn der Vorverteilung an Banken sowie des Erwerbes von EURO-Münz- Startpaketen für Unternehmer im Wert von EUR 145,50 (S 2.002,12) zum Preis von S 2.000,-. Umrechnungshilfen Bei Barzahlung wird Kopfrechnen gefragt sein. Zur Unterstützung kann ein elektronischer Rechner gute Dienste leisten. Um einen überschlagsartigen Preisvergleich anzustellen, sollte man sich folgende Größenordnungen einprägen: 1 ATS 7 Cent 1 EUR = 13,76 ATS Die doppelte Preisauszeichnung in der Übergangsphase erleichtert den Preisvergleich. Die wahren Umrechnungsprobleme beginnen erst ab 1. März 2002, da die Preise dann nur mehr in Euro angegeben werden. EUR 200 x 10 = ATS 2.000 Gegenwert beträgt ATS 2.752,- (EUR 200 x 13,7603), die rechnerische Abweichung beträgt 0,29%. Kassenführung bei EURO-Umstellung Insbesondere in der Doppelbargeld-Phase werden ab 1. Jänner 2002 an die Kassenführung erhöhte Anforderungen gestellt werden. Das Kassabuch kann in Schilling und EURO getrennt geführt werden oder die Schillingbeträge werden gleich in EURO umgerechnet und es wird nur in EURO geführt. Das Kassenkonto (Hauptbuch) ist aber nur in EURO zu führen, da ab 1. Jänner 2002 für die Buchhaltung nur mehr der EURO gilt. Wechselgeld ist ab 1. Jänner 2002 grundsätzlich in EURO herauszugeben. Bis 28. Februar 2002 ist zwar die Herausgabe von Schilling noch möglich, sollte aber vermieden werden, um den Umstieg auf EURO zu erleichtern. Für die Überprüfung des Kassensaldos sind die vereinnahmten Schillingbeträge in EURO umzurechnen und den in der Kassa befindlichen EURO hinzuzurechnen. Die Geldlade wird den neuen Verhältnissen anzupassen sein. Den bisher fünf gängigen Schillingmünzen und sechs Banknoten stehen acht EURO-Münzen und sieben Banknoten gegenüber (1, 2, 5, 10, 20, 50 Cent, 1 und 2 EURO-Münzen sowie 5, 10, 20, 50, 100, 200, 500 EURO-Banknoten). Umstellung des Rechnungswesens Der noch in Schilling erstellte Jahresabschluss zum 31. Dezember 2001 ist in der Eröffnungsbilanz zum 1. Jänner 2002 in EURO umzurechnen. Davon sind neben dem Hauptbuch auch alle Nebenbücher (Anlagenverzeichnis, Debitoren und Kreditoren samt OP-Liste, Lohnverrechnung etc.) betroffen. Für Zwecke der Auszifferung sind in der OP-Liste die einzelnen Beträge umzurechnen. Die Buchungen ab 1. Jänner 2002 dürfen nur mehr in EURO erfolgen. Euro-Umstellung im Gesellschaftsrecht Die Auswirkungen der Euro-Umstellungen auf Kapitalgesellschaften sind im "Ersten Euro-Justiz-Begleitgesetz" geregelt. Aktiengesellschaften - Mindestkapital EUR 70.000,- GesmbH - Mindeststammkapital EUR 35.000,- Euro-Anpassung der Satzung bzw. des Gesellschaftsvertrages Wenn keine anderen Änderungen erforderlich sind, werden die bestehenden Schillingbeträge des Grund- bzw. Stammkapitals einfach in Euro umgerechnet. Derartige Satzungs- bzw. Gesellschaftsvertragsanpassungen werden von den Notaren bis 31. Dezember 2001 noch kostenlos durchgeführt. Ab der Umstellungspflicht (1. Jänner 2002) fallen Notariatsgebühren an. Die bloße Euro-Umstellung ist aber noch bis 31. Dezember 2002 von Gerichtsgebühren befreit. Steuerliche Auswirkungen der Euro-Umstellung - Mit dem Euro-Steuerumstellungsgesetz werden alle in den Steuergesetzen angeführten Schillingbeträge in Eurobeträge umgerechnet, gerundet und geglättet. Das Gesetz wird als aufkommensneutral beschrieben. . ...... ...... ...... ...... ...... ...... .neu. ...... ..... Tarif Bei einem steuerpflichtigen Einkommen von S 1 Mio (EUR 72.672,83) ergibt sich eine Steuerminderung um S 18,-). Vertragswesen In der ersten Euro-Einführungsverordnung wird festgeschrieben, dass durch die Euro-Einführung die Kontinuität von Verträgen und anderen Urkunden nicht berührt wird. Schillingbeträge gelten automatisch ab 1. Jänner 2002 als auf den Euro-Gegenwert umgestellt, ohne dass die Beträge umgeschrieben werden. Versicherungsproblematik Umfragen haben ergeben, dass bis zu einem Drittel aller Unternehmen (bei kleinen Unternehmen ist der Anteil bedeutend höher) die kritischen Zeitpunkte der EURO-Umstellung nicht kennen und sich der Risiken der unzulänglichen Vorbereitung nicht bewusst sind. Hinzu kommt, dass derartige Risiken durch die traditionellen Versicherungspolizzen nicht gedeckt sind, weil die Einführung des EURO ein vorhersehbares Ereignis ist und dieses normalerweise nicht unter den Versicherungsschutz fällt. Preisbildung in EURO Diese ist einer der sensibelsten Bereiche bei der Währungsumstellung. Insbesondere sind die bisherigen Lockpreisangebote davon betroffen. Verboten ist jedenfalls eine Preiserhöhung, die sich aus der bloßen Umrechnung auf EURO durch Aufrundung ergibt. Eine Preisrundung ist nur nach unten erlaubt. Beispiel: Bei der Rundung nach unten ist Vorsicht geboten, da empfindliche Verluste drohen. Kommt es lt. obigem Beispiel bei der Umrechnung zum richtigen Preis bei einem Umsatz von 10.000 Stück zu einem Gewinn von S 600,-, so erleidet der Unternehmer bei der Rundung nach unten einen Verlust von S 2.100,-. Insgesamt eine Differenz von S 2.700,-. Verboten ist aber nur die ungerechtfertigte Preiserhöhung (aus der bloßen Währungsumrechnung). Erfolgt sie aus kalkulatorischen Gründen (Erhöhung der Einkaufspreise oder der Personalkosten etc.) ist sie erlaubt. Wertzeichen bei EURO-Einführung - Briefmarken werden exakt umgerechnet. Auf Schilling lautende Marken können noch bis 30. Juni 2002 verwendet werden. Schlussbemerkungen - Welche Münzen soll man behalten? - Banköffnungszeiten zur Jahreswende - Kontenumstellung bei den Banken - Electronic Banking Bild: © IckeT - Fotolia |
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