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April 2019 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Erhöhung der Mietrichtwerte für Altbauwohnungen ab 1. April 2019 | ||||||||||||||||||||||||||||||
Kategorien: Klienten-Info , Vermieter-Info | ||||||||||||||||||||||||||||||
Mit 1. April 2019 werden die Mietrichtwerte für Altbauwohnungen um rund 4% erhöht - die mietrechtlichen Richtwerte gelten für zahlreiche Mietwohnungen in Österreich bei Neuvermietungen. Die maßgeblichen Werte pro Bundesland sind in der nachfolgenden Tabelle dargestellt (in € pro m² und Monat).
Diese Richtwerte berücksichtigen keine Zu- bzw. Abschläge für Lage und Ausstattung, keine Steuern, Betriebskosten und laufende Inflationsanpassung. Die Erhöhung entspricht dem Richtwertgesetz, demzufolge alle zwei Jahre eine Anpassung der Richtwertmiete erfolgt. Bild: © Fineas - Fotolia | ||||||||||||||||||||||||||||||
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